Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18404
VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20 (https://dejure.org/2022,18404)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2022 - 96-VI-20 (https://dejure.org/2022,18404)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - 96-VI-20 (https://dejure.org/2022,18404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,18404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verweisungsbeschlüsse

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde, Beschwerde, PKH, Prozesskostenhilfe, Migration, Bundesamt, Rechtsmittel, Antragstellung, Verfahren, Wiedereinsetzung, Frist, Eilverfahren, Zustellung, Verweisung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zeitpunkt der Antragstellung, inhaltliche ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 6 C 20.1710

    Keine Beiordnung eines Notanwalts für Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte mit zwei Beschlüssen vom 28. Juli 2020 jeweils unter Ziffer I. Anträge des Beschwerdeführers auf Anwaltsbeiordnung zum einen (Az. 6 C 20.1710) für eine Beschwerde "gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Juli 2020 - AN 16 E 20.01199 -", zum anderen (Az. 6 C 20.1716) für eine ebensolche Beschwerde "gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Juli 2020 - AN 16 K 20.01200 -" ab.

    In den Gründen ist im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2020 Az. 6 C 20.1710 als Gegenstand des Rechtsstreits "Eilantrag auf Zahlung von Dienstbezügen und Durchführung des Zurruhesetzungsverfahrens" angeführt, im Beschluss Az. 6 C 20.1716 "Klage im Zusammenhang mit einer gescheiterten Entsendung zum EAD".

    Zugleich verwarf es "die Beschwerden des Beschwerdeführers gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2020 - 6 C 20.1710 und 6 C 20.1716 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Juli 2020 - AN 16 E 20.01199 und AN 16 K 20.01200 -".

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe ihm nach Erhebung der Rechtsmittel unterstellt "(siehe Beschlüsse vom 28.07.2020, Aktenzeichen 6 C 20.1716 & 6 C 20.1710)", unzulässigerweise den Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben zu haben, und sein Begehren als aussichtslos verworfen.

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 6 C 20.1716

    Keine Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte mit zwei Beschlüssen vom 28. Juli 2020 jeweils unter Ziffer I. Anträge des Beschwerdeführers auf Anwaltsbeiordnung zum einen (Az. 6 C 20.1710) für eine Beschwerde "gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Juli 2020 - AN 16 E 20.01199 -", zum anderen (Az. 6 C 20.1716) für eine ebensolche Beschwerde "gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Juli 2020 - AN 16 K 20.01200 -" ab.

    In den Gründen ist im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2020 Az. 6 C 20.1710 als Gegenstand des Rechtsstreits "Eilantrag auf Zahlung von Dienstbezügen und Durchführung des Zurruhesetzungsverfahrens" angeführt, im Beschluss Az. 6 C 20.1716 "Klage im Zusammenhang mit einer gescheiterten Entsendung zum EAD".

    Zugleich verwarf es "die Beschwerden des Beschwerdeführers gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2020 - 6 C 20.1710 und 6 C 20.1716 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Juli 2020 - AN 16 E 20.01199 und AN 16 K 20.01200 -".

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe ihm nach Erhebung der Rechtsmittel unterstellt "(siehe Beschlüsse vom 28.07.2020, Aktenzeichen 6 C 20.1716 & 6 C 20.1710)", unzulässigerweise den Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben zu haben, und sein Begehren als aussichtslos verworfen.

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Diese wäre nach überwiegender Auffassung ungeachtet des § 152 a Abs. 1 Satz 2 VwGO als statthaft anzusehen, da ein Verweisungsbeschluss mit der gerichtlichen Endentscheidung nicht mehr korrigiert werden kann (vgl. OVG LSA vom 17.9.2019 - 1 O 88/19 - juris Rn. 2 f. m. w. N.; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 152 a Rn. 5; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, § 152 a Rn. 20; Kautz in Fehling/Kastner/ Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 152 a VwGO Rn. 20 jeweils unter Hinweis auf BVerfG vom 23.10.2007 BVerfGE 119, 292 Rn. 26; a. A. etwa LSG BW vom 15.2.2008 - L 7 AS 619/08 A u. a. - juris Rn. 3; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152 a Rn. 11).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Auch bloße Zwischenentscheidungen können ausnahmsweise selbstständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sie Bindungswirkung entfalten und daher im weiteren fachgerichtlichen Verfahren nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 u a. - juris Rn. 81; BVerfG vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 8; VerfGH Brandenburg vom 19.2.2021 - VfGBbg 9/20 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Auch bloße Zwischenentscheidungen können ausnahmsweise selbstständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sie Bindungswirkung entfalten und daher im weiteren fachgerichtlichen Verfahren nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 u a. - juris Rn. 81; BVerfG vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 8; VerfGH Brandenburg vom 19.2.2021 - VfGBbg 9/20 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Insoweit läge jedenfalls kein Fall vor, bei dem die Erhebung einer Anhörungsrüge wegen ihrer offensichtlichen Unzulässigkeit den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist unberührt lässt (dazu VerfGH vom 20.4.2021 BayVBl 2021, 516 Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 44.20

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Plannachbarn

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Ein solcher Ausnahmefall lag hier nicht vor, da nach dem eindeutigen Wortlaut des § 83 Satz 2 VwGO Beschlüsse über eine Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit generell unanfechtbar sind, ohne dass dagegen verfassungsrechtliche Bedenken bestünden (vgl. BVerwG vom 28.10.2020 - 4 BN 44.20 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21

    Verwerfung einer (Landes-)Verfassungsbeschwerde gegen die Bestätigung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Der Beschwerdeführer hat den wesentlichen Sachverhalt so vorzutragen, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 1 O 88/19

    Anhörungsrüge bei Rechtswegverweisung - Gegenvorstellung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Diese wäre nach überwiegender Auffassung ungeachtet des § 152 a Abs. 1 Satz 2 VwGO als statthaft anzusehen, da ein Verweisungsbeschluss mit der gerichtlichen Endentscheidung nicht mehr korrigiert werden kann (vgl. OVG LSA vom 17.9.2019 - 1 O 88/19 - juris Rn. 2 f. m. w. N.; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 152 a Rn. 5; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, § 152 a Rn. 20; Kautz in Fehling/Kastner/ Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 152 a VwGO Rn. 20 jeweils unter Hinweis auf BVerfG vom 23.10.2007 BVerfGE 119, 292 Rn. 26; a. A. etwa LSG BW vom 15.2.2008 - L 7 AS 619/08 A u. a. - juris Rn. 3; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152 a Rn. 11).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Beschwerdeführer berechtigterweise im Ungewissen sein konnte, ob das fragliche Rechtsmittel nicht doch zulässig ist, die Zulässigkeit also zumindest nicht völlig ausgeschlossen erschien (vgl. VerfGH vom 21.7.1989 VerfGHE 42, 117/120; BVerfG vom 6.6.1978 BVerfGE 48, 341/344).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 9/20

    Verfassungsbeschwerde begründet; Richterrecht; Landesrecht; Wahlanfechtung;

  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
  • VerfGH Bayern, 09.08.1991 - 117-VI-90
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 - L 7 AS 619/08

    Unanfechtbarer Verweisungsbeschluss und Anhörungsrüge

  • VerfGH Bayern, 21.07.1989 - 26-VI-88
  • VerfGH Bayern, 15.03.2002 - 31-VI-01
  • VerfGH Bayern, 21.07.1995 - 43-VI-93
  • BVerwG, 03.09.2020 - 2 AV 2.20
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 198/20

    Verfassungsbeschwerde gegen § 5 Abs. 3 Datenschutzgesetz NRW

  • BVerwG, 10.08.2021 - 6 AV 7.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts auf Antrag

  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Zur notwendigen Substanziierung der Verfassungsbeschwerde gehört regelmäßig, dass innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist die angegriffenen Entscheidungen vorgelegt werden (VerfGH vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14 m. w. N.; vom 15.7.2022 - Vf. 96-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Der Beschwerdeführer hat den wesentlichen Sachverhalt so vorzutragen, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16; vom 15.7.2022 - Vf. 96-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 30.08.2023 - 16b D 23.1385

    Befangenheitsantrag nach Übermittlung des Tenors an die Geschäftsstelle

    Weiter beantragte er (Beweisantrag Nr. 2), "darauf hinzuwirken, dass der BayVerfGH zeitnah eine Entscheidung in der Sache trifft (Aktenzeichen: Vf 96-VI-20), d.h. vor der Entscheidung über die Disziplinarklage", und "zu ermitteln, warum es zu der offensichtlich rechtswidrigen Verweisung des Rechtsstreits an das VG Berlin gekommen ist und wer an der Entscheidung tatsaechlich mitgewirkt hat".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht